Förderantrag Digitale Schule Bayern 2026: bis 350 € Zuschuss
Du willst den Förderantrag für die „Digitale Schule der Zukunft“ in Bayern stellen und vermeiden, dass er wegen Kleinigkeiten abgelehnt wird? Hier bekommst du die wichtigsten Punkte.
Aktualisiert am 30.08.2026. Alle Angaben sind gegen die amtlichen Quellen vom Juli 2026 geprüft. Neu in dieser Fassung: Jahrgangsstufen, Auszahlungsdauer, Schulwechsel, Verlust des Geräts und Ratenzahlung.
TL;DR / Erfüllst du die Voraussetzungen?
Quick-Check:
Wenn du nur das hier liest, reicht das für 80% der Fehlervermeidung.
Hinweis: Entscheidend sind immer die Vorgaben deiner Schule (Gerätekriterien, Abgabefristen, Ablauf). Die offiziellen Regeln sind unten verlinkt.
Betrifft das mein Kind überhaupt?
Gefördert wird nur, wer in einer 1:1-Ausstattungsklasse sitzt. Das ist eine Klasse, in der jedes Kind ein eigenes Gerät hat und damit im Unterricht arbeitet. Ob die Klasse deines Kindes dazugehört, weiß die Schule.
Am Programm teilnehmen können Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Schulen besonderer Art und Freie Waldorfschulen. Jede teilnehmende Schule darf die Klassen von bis zu zwei Jahrgangsstufen als 1:1-Ausstattungsklassen anmelden. Infrage kommen dafür:
Welche Jahrgangsstufe deine Schule gewählt hat, erfährst du dort.
Die Schulen melden sich jedes Jahr neu an, für das Schuljahr 2026/27 war der Stichtag der 31. Juli 2026. Nach der Anmeldung bestätigt das Kultusministerium die Teilnahme, und erst ab diesem Bestätigungsdatum ist ein Kauf förderfähig. Die Schule nennt dir das Datum.
Zwei Punkte, die viele Eltern nicht wissen:
Mitmachen ist freiwillig. Wenn du kein Gerät kaufen willst oder kannst, stellt die Schule nach Möglichkeit eines aus ihrem Leihgeräte-Pool.
Das Gerät gehört dir. Du kaufst es, es ist Privateigentum, und es darf zu Hause auch privat genutzt werden. Nur darf die private Nutzung den Schulgebrauch nicht stören.
Zur Einordnung: Die Förderrichtlinie gilt in ihrer aktuellen Fassung bis zum 31. Dezember 2028. Sicher ist das Geld damit aber nicht für jedes Jahr, denn die Schulen registrieren sich jährlich neu, und das Ministerium bestätigt die Teilnahme nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Quelle: KM Bayern, Gerätebeschaffung https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/schulleitungen-steuerungsgruppen/geraetebeschaffung (Stand 06.07.2026) und KM Bayern, Gerätekauf https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/geraetekauf (Stand 09.04.2026)
Was wird gefördert? (Tablet, iPad, Laptop) – bis 350 € Zuschuss
Gefördert wird ein mobiles Endgerät (Tablet, Laptop/Notebook oder Convertible „ein Notebook, dessen Bildschirm sich so weit umklappen lässt, dass daraus ein Tablet wird“) inklusive der von der Schule verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten (z. B. Tastatur und/oder Stift).
Eine erste Übersicht findest du hier: Digitale Schule – Tablets & 2-in-1 Geräte für die Schule (Vergleich 2026)
Förderfähig (wichtig: Endpreis korrekt angeben)
Maximaler Zuschuss: 350 € pro Gerät. Wenn Gerät + verpflichtende Komponenten zusammen weniger kosten, ist die Förderung auf den Rechnungsbetrag begrenzt.
Nicht förderfähig (typische Stolperfallen)
Nicht zuwendungsfähiges Zubehör und Nebenleistungen dürfen nicht im „Endpreis“ enthalten sein, separat ausgewiesen sein muss z. B.:
Mini-Regel zur Rechnung
Technische Mindestkriterien + Schulvorgaben
Gefördert werden nur Geräte, die alle Kriterien erfüllen. Entscheidend sind am Ende die zwingend erforderlichen Mindestkriterien + die Vorgaben der Schule. Typische Schulvorgaben hängen oft an unterschiedlichen Voraussetzungen der Schulen selbst.
Quelle: KM Bayern Gerätebeschaffung (Stand 06.07.2026)
https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/schulleitungen-steuerungsgruppen/geraetebeschaffung
Zwingend (für alle Geräte)
Das Gerät muss entweder
Smartphones/Mobilfunktelefone sind nicht förderfähig.
Quelle: KMBek „Digitale Schule der Zukunft“, Nr. 6.1.3, Fassung ab 01.03.2026 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_3_K_14543
Schulvorgaben (können zusätzlich gelten)
Viele Schulen definieren darüber hinaus eigene Mindestkriterien, z. B.:
Wichtig: Aussagen wie „iPad Gen X“ oder „128 GB“ sind meist Schulvorgaben, nicht automatisch bayernweit verpflichtend.
Quelle: KM Bayern, Gerätekauf für Erziehungsberechtigte https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/geraetekauf (Stand 09.04.2026)
DSdZ Förderantrag stellen: Schritt-für-Schritt (Online-Formular)
Das Kultusministerium hat außerdem ein Erklärvideo zur Antragstellung veröffentlicht: Förderantrag auf km.bayern.de https://www.km.bayern.de/dsdz/antrag
Schritt 1: Kauftermin mit der Schule klären (Pflicht)
Im Normalfall bieten die Schulen Informationsveranstaltungen an, um genau diese Punkte klar zu kommunizieren.
Schritt 2: Nach dem Kauf Belege digital vorbereiten
Schritt 3: Online-Formular ausfüllen
Hinweis: Achte darauf, dass Du später nicht nur einen Entwurf, sondern einen echten Antrag erhälst (kein diagonaler „Entwurf“-Schriftzug).
Wenn der Antrag online nicht geht, etwa weil kein Internetzugang da ist oder die Belege sich nicht digitalisieren lassen, gibt es einen Papierweg. Die Schule stellt das Formular zur Verfügung, du reichst es zusammen mit dem Kaufbeleg dort ein, und die Schule überträgt beides in das Online-Verfahren. Frag im Sekretariat danach.
Schritt 4: E-Mail Bestätigung sichern
Nach dem Absenden bekommst du das ausgefüllte Antragsformular per E‑Mail als Nachweis (speichern oder drucken für deine Unterlagen).
Einreichung bei der Schule: digital oder Papier?
Du füllst den Antrag online aus. Eingereicht werden der Antrag und die Belege bei der Schule. In manchen Fällen verlangt die Schule zusätzlich eine Ausdruck‑ oder Unterschriftenversion zur Abgabe im Sekretariat.
Prüfung und Bewilligung
Die Schule übernimmt die Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit.
Wenn alles stimmt, geht der Antrag ans LAS (Landesamt für Schule), das einen Förderbescheid erstellt. Dieser wird per E‑Mail zugestellt. Danach erfolgt die Auszahlung auf das angegebene Konto.
Quelle (Ablauf): KM Bayern Förderantrag (Stand 22.07.2026)
https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/foerderantrag
Wann kommt das Geld?
Eine feste Frist gibt es nicht, und das steht so auch in den amtlichen Angaben. Der Antrag geht durch zwei Prüfstellen: erst die Schule, dann das Landesamt für Schule. Danach ergeht der Förderbescheid per E-Mail, und erst dann wird überwiesen. Auch die Überweisung braucht ihre eigenen Tage.
Wie lange das dauert, hängt davon ab, wie schnell deine Schule ihre Anträge bearbeitet. Manche Schulen sammeln und geben gebündelt weiter, andere prüfen laufend.
Wenn längere Zeit nichts passiert: Frag zuerst in der Schule nach dem Stand. Nur wenn die Schule den Antrag bereits positiv geprüft und weitergegeben hat, ist die Support-Hotline die richtige Adresse.
Quelle: KM Bayern, Förderantrag https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/foerderantrag (Stand 22.07.2026)
Wichtige Hinweise & Besonderheiten
Hier noch ein paar Punkte zusammengefasst:
– Ablehnungsgründe übersichtlich zusammengefasst.
– Mehrere Förderungen zusammen dürfen die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen, also den Gerätepreis plus die von der Schule verbindlich vorgegebene Tastatur oder den Stift. Liegt die Summe darüber, wird der staatliche Zuschuss entsprechend gekürzt.
– Eltern mit niedrigem Einkommen, sind ggf. berechtigt auf zusätzliche Unterstützung oder Leihgeräte.
– Nicht zu früh kaufen, der offizielle Hinweis der Schule ist entscheidend für die Förderfähigkeit.
– Nicht zu spät einreichen, sonst ist die Förderung weg.
– Bestätigungsmail prüfen und ablegen.
– Belege aufbewahren.
Fristen: 9 Monate oder 2 bei Schulwechsel
Antrag nicht „irgendwann“, sondern am Besten sobald wie möglich, spätestens zum Ende der Frist, aber noch innerhalb! Auch ggf. eine kürzere Schulfrist beachten.
Wenn etwas dazwischenkommt
Dein Kind wechselt die Schule. Das Gerät darf behalten werden, und die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Achte nur auf die Frist: Ist das Gerät bereits gekauft, muss der Antrag spätestens zwei Monate nach dem Verlassen der Schule gestellt sein.
Das Gerät geht verloren oder kaputt. Dann kann einmalig eine erneute Förderung beantragt werden, und das ist die Ausnahme von der Regel, dass es pro Kind einen Antrag gibt. Bedingung: Das Ersatzgerät wird spätestens für die 9. Jahrgangsstufe beschafft, am Gymnasium spätestens für die 12.
Wie lange muss das Gerät für die Schule genutzt werden? Bis zum Ende des dritten Schuljahres nach dem Schuljahr, für das du es gekauft hast, längstens aber so lange, wie dein Kind die Schule besucht. Gemeint ist damit die schulische Nutzung, nicht das Eigentum: Das Gerät gehört weiterhin dir. Verlust, Defekt oder Zerstörung gelten ausdrücklich nicht als Verstoß gegen diese Bindung.
Quelle: KM Bayern, Gerätebeschaffung https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/schulleitungen-steuerungsgruppen/geraetebeschaffung (Stand 06.07.2026) und KMBek Nr. 7.10
Wenn du keine Bestätigungsmail bekommst
Wenn du dich im Antrag vertan hast
Nach dem Absenden kannst du selbst nichts mehr ändern. Hast du die falsche Schule ausgewählt, stell einen neuen Antrag und sag der Schule Bescheid, dass jetzt zwei Anträge vorliegen. Nenne dabei ausdrücklich, welche Vorgangsnummer abgelehnt und welche genehmigt werden soll, sonst kann die Schule nichts damit anfangen.
Für Korrekturen an anderen Angaben wendest du dich ebenfalls an die Schule. Sie braucht dafür deine schriftliche Bestätigung der richtigen Daten. Ist der Antrag schon zur Auszahlung weitergegeben, hilft nur noch die Support-Hotline.
Häufige Ablehnungsgründe
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Problem |
Warum passiert’s? |
Lösung |
|---|---|---|
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Gerät vor Freigabe gekauft |
falscher Bewilligungszeitraum |
Kaufdatum vorher mit der Schule abgleichen |
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Endpreis falsch |
nicht förderfähiges Zubehör / Services drin |
Endpreis ohne Hülle / Versicherung / Software angeben |
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Belege fehlen / falsch |
Upload unvollständig oder unklar |
Kaufbeleg + ggf. Händlerbestätigung nachreichen |
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Gerät erfüllt Kriterien nicht |
Schulvorgaben / Mindestkriterien verfehlt |
Kriterienliste der Schule vor Kauf prüfen |
|
Frist verpasst |
9 Monate / 2 Monate ignoriert |
Reminder setzen + Schulfrist beachten |
Ein gutes Gerät zum Einstieg ist das iPad 11 (A16), näheres findest du unter Apple iPad (A16) 2025 – Wie gut ist das Tablet für Schule und kreative Arbeit?
Belege aufbewahren
Belege müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.
Unterstützung bei finanziellen Engpässen
Die Förderung entlastet, deckt aber selten den ganzen Preis. Für den Rest gibt es mehrere Wege.
Ratenzahlung ist förderfähig, aber nur unter einer Bedingung. Beim Händler gilt: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss mindestens der Zuschussbetrag bezahlt sein. Das lässt sich über eine Anzahlung in dieser Höhe beim Kauf lösen oder über eine Sonderzahlung vor dem Antrag. Läuft die Ratenzahlung dagegen über eine Bank, die dem Händler den Kaufpreis sofort in voller Höhe überweist, entfällt diese Bedingung: Dann kann die Förderung sofort in voller Höhe beantragt werden. In beiden Fällen gilt: Der Vertrag darf nicht vor dem Bewilligungszeitraum geschlossen worden sein.
Leasing wird nicht bezuschusst.
Andere Leistungen lassen sich kombinieren, etwa der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, umgangssprachlich Bürgergeld) oder Mittel eines Fördervereins. Wichtig ist nur, dass alle Förderungen zusammen die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Anzugeben sind dabei nur Förderungen, die du nicht zurückzahlen musst. Streckt der Förderverein das Geld nur vor, ist das keine Förderung im Sinne des Antrags.
Der Förderverein kann auch direkt das Geld bekommen. Im Formular lässt sich sein Konto als Auszahlungskonto eintragen. Du musst dann angeben, dass der Kontoinhaber von dir abweicht.
Die Rechnung darf außerdem auf einen anderen Namen laufen. Kaufen die Großeltern das Gerät, ist das kein Ausschlussgrund. Nötig sind dann die Originalrechnung und ein Nachweis, dass du den vollständigen Kaufpreis gezahlt hast, zum Beispiel ein Kontoauszug über deine Überweisung an den Rechnungsempfänger. Das Gerät muss deinem Kind zur Verfügung stehen.
Bleibt der Leihgeräte-Pool der Schule, falls vorhanden.
Quelle: KM Bayern, Gerätebeschaffung https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/schulleitungen-steuerungsgruppen/geraetebeschaffung (Stand 06.07.2026) und KM Bayern, Förderantrag https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/foerderantrag (Stand 22.07.2026)
Nachverfolgung & Support
Erster Kontakt ist immer die Schule (Status, Rückfragen, Nachbesserung), nur wenn da alles positiv ist, Support Hotline kontaktieren.
Support zum Förderantragsverfahren:
E-Mail: support@dsdz.bayern.de
Hotline: 089 660 677 079
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr. Am Wochenende ist die Hotline nicht besetzt.
Halte deine Vorgangsnummer bereit, sie steht in der Bestätigungsmail.
Quelle: Formularserver DSdZ (Startseite)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmuk/stmuk/digitale_schule_foerderantrag/index
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