Illustration mit Tablet, Laptop und Smartboard zum Thema "Foerderantrag Digitale Schule"

Förderantrag Digitale Schule Bayern 2026: bis 350 € Zuschuss

Du willst den Förderantrag für die „Digitale Schule der Zukunft“ in Bayern stellen und vermeiden, dass er wegen Kleinigkeiten abgelehnt wird? Hier bekommst du die wichtigsten Punkte.

Aktualisiert am 30.08.2026. Alle Angaben sind gegen die amtlichen Quellen vom Juli 2026 geprüft. Neu in dieser Fassung: Jahrgangsstufen, Auszahlungsdauer, Schulwechsel, Verlust des Geräts und Ratenzahlung.

TL;DR / Erfüllst du die Voraussetzungen?

Quick-Check:
Wenn du nur das hier liest, reicht das für 80% der Fehlervermeidung.

  • Dein Kind ist in einer 1:1-Ausstattungsklasse im Programm „Digitale Schule der Zukunft“ (DSdZ).
  • Die Schule hat euch den Bewilligungs-/Förderzeitraum genannt (ab wann ein Kauf förderfähig ist).
  • Das Gerät wird erst danach gekauft (Käufe davor werden nicht gefördert).
  • Du hast den Kaufbeleg digital (PDF/JPG/PNG) und kannst ihn hochladen.
  • Der Antrag wird spätestens 9 Monate nach Kauf gestellt (bei Schulwechsel/Schulverlassen: 2 Monate).

Hinweis: Entscheidend sind immer die Vorgaben deiner Schule (Gerätekriterien, Abgabefristen, Ablauf). Die offiziellen Regeln sind unten verlinkt.

Betrifft das mein Kind überhaupt?

Gefördert wird nur, wer in einer 1:1-Ausstattungsklasse sitzt. Das ist eine Klasse, in der jedes Kind ein eigenes Gerät hat und damit im Unterricht arbeitet. Ob die Klasse deines Kindes dazugehört, weiß die Schule.

Am Programm teilnehmen können Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Schulen besonderer Art und Freie Waldorfschulen. Jede teilnehmende Schule darf die Klassen von bis zu zwei Jahrgangsstufen als 1:1-Ausstattungsklassen anmelden. Infrage kommen dafür:

  • an Mittel-, Real- und Wirtschaftsschulen sowie Schulen besonderer Art die Jahrgangsstufen 7 und 8
  • an Gymnasien die Jahrgangsstufen 7 bis 10

Welche Jahrgangsstufe deine Schule gewählt hat, erfährst du dort.

Die Schulen melden sich jedes Jahr neu an, für das Schuljahr 2026/27 war der Stichtag der 31. Juli 2026. Nach der Anmeldung bestätigt das Kultusministerium die Teilnahme, und erst ab diesem Bestätigungsdatum ist ein Kauf förderfähig. Die Schule nennt dir das Datum.

Zwei Punkte, die viele Eltern nicht wissen:

Mitmachen ist freiwillig. Wenn du kein Gerät kaufen willst oder kannst, stellt die Schule nach Möglichkeit eines aus ihrem Leihgeräte-Pool.

Das Gerät gehört dir. Du kaufst es, es ist Privateigentum, und es darf zu Hause auch privat genutzt werden. Nur darf die private Nutzung den Schulgebrauch nicht stören.

Zur Einordnung: Die Förderrichtlinie gilt in ihrer aktuellen Fassung bis zum 31. Dezember 2028. Sicher ist das Geld damit aber nicht für jedes Jahr, denn die Schulen registrieren sich jährlich neu, und das Ministerium bestätigt die Teilnahme nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Quelle: KM Bayern, Gerätebeschaffung https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/schulleitungen-steuerungsgruppen/geraetebeschaffung (Stand 06.07.2026) und KM Bayern, Gerätekauf https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/geraetekauf (Stand 09.04.2026)

Was wird gefördert? (Tablet, iPad, Laptop) – bis 350 € Zuschuss

Gefördert wird ein mobiles Endgerät (Tablet, Laptop/Notebook oder Convertible „ein Notebook, dessen Bildschirm sich so weit umklappen lässt, dass daraus ein Tablet wird“) inklusive der von der Schule verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten (z. B. Tastatur und/oder Stift).
Eine erste Übersicht findest du hier: Digitale Schule – Tablets & 2-in-1 Geräte für die Schule (Vergleich 2026)

Förderfähig (wichtig: Endpreis korrekt angeben)

Maximaler Zuschuss: 350 € pro Gerät. Wenn Gerät + verpflichtende Komponenten zusammen weniger kosten, ist die Förderung auf den Rechnungsbetrag begrenzt.

Nicht förderfähig (typische Stolperfallen)

Nicht zuwendungsfähiges Zubehör und Nebenleistungen dürfen nicht im „Endpreis“ enthalten sein, separat ausgewiesen sein muss z. B.:

  • Schutzfolie, Hülle, Tasche
  • Versicherung
  • Einrichtungskosten
  • Garantieverlängerung
  • Zusatzsoftware

Mini-Regel zur Rechnung

  • Stehen nicht förderfähige Posten auf der Rechnung, musst du den Endpreis kürzen, sodass nur noch förderfähige Kosten übrig bleiben.
  • Sind die Einzelpreise nicht erkennbar, brauchst du entweder
  • 1) eine korrigierte Rechnung oder
  • 2) eine Händlerbestätigung, aus der die Einzelpreise der förderfähigen Bestandteile hervorgehen.

Technische Mindestkriterien + Schulvorgaben

Gefördert werden nur Geräte, die alle Kriterien erfüllen. Entscheidend sind am Ende die zwingend erforderlichen Mindestkriterien + die Vorgaben der Schule. Typische Schulvorgaben hängen oft an unterschiedlichen Voraussetzungen der Schulen selbst.

Quelle: KM Bayern Gerätebeschaffung (Stand 06.07.2026)
https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/schulleitungen-steuerungsgruppen/geraetebeschaffung

Zwingend (für alle Geräte)

Das Gerät muss entweder

  • ein Neugerät mit mindestens 10 Zoll Bildschirmgröße sein oder
  • ein Refurbished-Gerät (mind. 10 Zoll) von gewerblichen Händlern mit mindestens 1 Jahr Garantie „ein gebrauchtes Gerät, das ein Händler geprüft und wieder instand gesetzt hat“.

Smartphones/Mobilfunktelefone sind nicht förderfähig.

Quelle: KMBek „Digitale Schule der Zukunft“, Nr. 6.1.3, Fassung ab 01.03.2026 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_3_K_14543

Schulvorgaben (können zusätzlich gelten)

Viele Schulen definieren darüber hinaus eigene Mindestkriterien, z. B.:

  • Betriebssystem (iPadOS/Windows/ChromeOS) + Version
  • Speicher, Akkulaufzeit, Robustheit
  • Kompatibilität mit MDM (Gerätemanagement)
  • verpflichtender Stift/Tastatur (schulspezifisch!)

Wichtig: Aussagen wie „iPad Gen X“ oder „128 GB“ sind meist Schulvorgaben, nicht automatisch bayernweit verpflichtend.

Quelle: KM Bayern, Gerätekauf für Erziehungsberechtigte https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/geraetekauf (Stand 09.04.2026)

DSdZ Förderantrag stellen: Schritt-für-Schritt (Online-Formular)

Das Kultusministerium hat außerdem ein Erklärvideo zur Antragstellung veröffentlicht: Förderantrag auf km.bayern.de https://www.km.bayern.de/dsdz/antrag

Schritt 1: Kauftermin mit der Schule klären (Pflicht)

  • Frag bei der Schule nach, ab wann der Kauf förderfähig ist! (Bewilligungszeitraum „der Zeitraum, in dem ein Kauf gefördert wird. Er beginnt an dem Tag, an dem das Ministerium die Teilnahme der Schule bestätigt“)
  • Frag nach den Gerätekriterien (und ob Stift/Tastatur verbindlich sind).
  • Kauf erst, wenn die Schule den Zeitraum offiziell bestätigt hat, vorher gekaufte Geräte sind nicht förderfähig.

Im Normalfall bieten die Schulen Informationsveranstaltungen an, um genau diese Punkte klar zu kommunizieren.

Schritt 2: Nach dem Kauf Belege digital vorbereiten

  • Kaufbeleg (Rechnung oder Kassenzettel) des mobilen Endgeräts (Tablet, Laptop, Convertible) als PDF/JPG/JPEG/PNG aufbewahren
  • Achte darauf, dass auf der Rechnung und dem Zahlungsbeleg folgende Angaben klar erkennbar sind: Auftraggeber, Empfänger, Betrag und Verwendungszweck bzw. Rechnungsnummer
  • Wenn die Rechnung gemischt ist (nicht förderfähiges Zubehör) und nicht eindeutig ausgewiesen, besorge eine korrigierte Rechnung oder Händlerbestätigung (siehe oben)

Schritt 3: Online-Formular ausfüllen

  • Rufe das Formular über den Formularserver unter
    www.dsdz.bayern.de auf und öffne es.
    Wenn JavaScript deaktiviert ist, musst du es evtl. zur besseren Nutzung aktivieren.
  • Angaben im Formular eintragen:
  • 1. Wähle die richtige Schule des Kindes aus.
  • 2. Gebe die Daten des Kindes sowie der erziehungsberechtigten Person ein (Name, Jahrgangsstufe, etc.).
  • 3. Füge Modell, Endpreis und Kaufdatum hinzu.
  • 4. Kontoverbindung (IBAN) angeben.
  • 5. Feld „Andere Leistungen“: Hier trägst du ein, ob du für dasselbe Gerät bereits eine andere Förderung beantragt oder erhalten hast, etwa Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II „Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, umgangssprachlich Bürgergeld“ oder Geld vom Förderverein. Nicht anzugeben sind Beträge, die du zurückzahlen musst.
  • Kaufbeleg hochladen.
  • Gebe eine E-Mail-Adresse an. Du erhälst anschließend den ausgefüllten Antrag per E-Mail als Nachweis.
  • Absenden (erst dann ist der Antrag gestellt).

Hinweis: Achte darauf, dass Du später nicht nur einen Entwurf, sondern einen echten Antrag erhälst (kein diagonaler „Entwurf“-Schriftzug).

Wenn der Antrag online nicht geht, etwa weil kein Internetzugang da ist oder die Belege sich nicht digitalisieren lassen, gibt es einen Papierweg. Die Schule stellt das Formular zur Verfügung, du reichst es zusammen mit dem Kaufbeleg dort ein, und die Schule überträgt beides in das Online-Verfahren. Frag im Sekretariat danach.

Schritt 4: E-Mail Bestätigung sichern

Nach dem Absenden bekommst du das ausgefüllte Antragsformular per E‑Mail als Nachweis (speichern oder drucken für deine Unterlagen).

Einreichung bei der Schule: digital oder Papier?

Du füllst den Antrag online aus. Eingereicht werden der Antrag und die Belege bei der Schule. In manchen Fällen verlangt die Schule zusätzlich eine Ausdruck‑ oder Unterschriftenversion zur Abgabe im Sekretariat.

Prüfung und Bewilligung

Die Schule übernimmt die Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit.
Wenn alles stimmt, geht der Antrag ans LAS (Landesamt für Schule), das einen Förderbescheid erstellt. Dieser wird per E‑Mail zugestellt. Danach erfolgt die Auszahlung auf das angegebene Konto.

Quelle (Ablauf): KM Bayern Förderantrag (Stand 22.07.2026)
https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/foerderantrag

Wann kommt das Geld?

Eine feste Frist gibt es nicht, und das steht so auch in den amtlichen Angaben. Der Antrag geht durch zwei Prüfstellen: erst die Schule, dann das Landesamt für Schule. Danach ergeht der Förderbescheid per E-Mail, und erst dann wird überwiesen. Auch die Überweisung braucht ihre eigenen Tage.

Wie lange das dauert, hängt davon ab, wie schnell deine Schule ihre Anträge bearbeitet. Manche Schulen sammeln und geben gebündelt weiter, andere prüfen laufend.

Wenn längere Zeit nichts passiert: Frag zuerst in der Schule nach dem Stand. Nur wenn die Schule den Antrag bereits positiv geprüft und weitergegeben hat, ist die Support-Hotline die richtige Adresse.

Quelle: KM Bayern, Förderantrag https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/foerderantrag (Stand 22.07.2026)

Wichtige Hinweise & Besonderheiten

Hier noch ein paar Punkte zusammengefasst:
– Ablehnungsgründe übersichtlich zusammengefasst.
Mehrere Förderungen zusammen dürfen die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen, also den Gerätepreis plus die von der Schule verbindlich vorgegebene Tastatur oder den Stift. Liegt die Summe darüber, wird der staatliche Zuschuss entsprechend gekürzt.
– Eltern mit niedrigem Einkommen, sind ggf. berechtigt auf zusätzliche Unterstützung oder Leihgeräte.
– Nicht zu früh kaufen, der offizielle Hinweis der Schule ist entscheidend für die Förderfähigkeit.
– Nicht zu spät einreichen, sonst ist die Förderung weg.
Bestätigungsmail prüfen und ablegen.
Belege aufbewahren.

Fristen: 9 Monate oder 2 bei Schulwechsel

Antrag nicht „irgendwann“, sondern am Besten sobald wie möglich, spätestens zum Ende der Frist, aber noch innerhalb! Auch ggf. eine kürzere Schulfrist beachten.

  • Spätestens 9 Monate nach Beschaffung einreichen.
  • Bei Schulwechsel/Schulverlassen: spätestens 2 Monate nach Verlassen der Schule.
  • Schulen dürfen zusätzliche (frühere) Abgabefristen setzen.
  • Für jedes Kind ist ein eigener Antrag nötig, auch bei Geschwistern.

Wenn etwas dazwischenkommt

Dein Kind wechselt die Schule. Das Gerät darf behalten werden, und die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Achte nur auf die Frist: Ist das Gerät bereits gekauft, muss der Antrag spätestens zwei Monate nach dem Verlassen der Schule gestellt sein.

Das Gerät geht verloren oder kaputt. Dann kann einmalig eine erneute Förderung beantragt werden, und das ist die Ausnahme von der Regel, dass es pro Kind einen Antrag gibt. Bedingung: Das Ersatzgerät wird spätestens für die 9. Jahrgangsstufe beschafft, am Gymnasium spätestens für die 12.

Wie lange muss das Gerät für die Schule genutzt werden? Bis zum Ende des dritten Schuljahres nach dem Schuljahr, für das du es gekauft hast, längstens aber so lange, wie dein Kind die Schule besucht. Gemeint ist damit die schulische Nutzung, nicht das Eigentum: Das Gerät gehört weiterhin dir. Verlust, Defekt oder Zerstörung gelten ausdrücklich nicht als Verstoß gegen diese Bindung.

Quelle: KM Bayern, Gerätebeschaffung https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/schulleitungen-steuerungsgruppen/geraetebeschaffung (Stand 06.07.2026) und KMBek Nr. 7.10

Wenn du keine Bestätigungsmail bekommst

  • Prüfe, ob du wirklich auf „Absenden“ geklickt hast.
  • Bei Handy/Tablet kann der Button fehlen → ggf. Desktopansicht aktivieren.
  • Spam-Ordner prüfen.

Wenn du dich im Antrag vertan hast

Nach dem Absenden kannst du selbst nichts mehr ändern. Hast du die falsche Schule ausgewählt, stell einen neuen Antrag und sag der Schule Bescheid, dass jetzt zwei Anträge vorliegen. Nenne dabei ausdrücklich, welche Vorgangsnummer abgelehnt und welche genehmigt werden soll, sonst kann die Schule nichts damit anfangen.

Für Korrekturen an anderen Angaben wendest du dich ebenfalls an die Schule. Sie braucht dafür deine schriftliche Bestätigung der richtigen Daten. Ist der Antrag schon zur Auszahlung weitergegeben, hilft nur noch die Support-Hotline.

Häufige Ablehnungsgründe

Problem

Warum passiert’s?

Lösung

Gerät vor Freigabe gekauft

falscher Bewilligungszeitraum

Kaufdatum vorher mit der Schule abgleichen

Endpreis falsch

nicht förderfähiges Zubehör / Services drin

Endpreis ohne Hülle / Versicherung / Software angeben

Belege fehlen / falsch

Upload unvollständig oder unklar

Kaufbeleg + ggf. Händlerbestätigung nachreichen

Gerät erfüllt Kriterien nicht

Schulvorgaben / Mindestkriterien verfehlt

Kriterienliste der Schule vor Kauf prüfen

Frist verpasst

9 Monate / 2 Monate ignoriert

Reminder setzen + Schulfrist beachten


Ein gutes Gerät zum Einstieg ist das iPad 11 (A16), näheres findest du unter Apple iPad (A16) 2025 – Wie gut ist das Tablet für Schule und kreative Arbeit?

Belege aufbewahren

Belege müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.

Unterstützung bei finanziellen Engpässen

Die Förderung entlastet, deckt aber selten den ganzen Preis. Für den Rest gibt es mehrere Wege.

Ratenzahlung ist förderfähig, aber nur unter einer Bedingung. Beim Händler gilt: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss mindestens der Zuschussbetrag bezahlt sein. Das lässt sich über eine Anzahlung in dieser Höhe beim Kauf lösen oder über eine Sonderzahlung vor dem Antrag. Läuft die Ratenzahlung dagegen über eine Bank, die dem Händler den Kaufpreis sofort in voller Höhe überweist, entfällt diese Bedingung: Dann kann die Förderung sofort in voller Höhe beantragt werden. In beiden Fällen gilt: Der Vertrag darf nicht vor dem Bewilligungszeitraum geschlossen worden sein.

Leasing wird nicht bezuschusst.

Andere Leistungen lassen sich kombinieren, etwa der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, umgangssprachlich Bürgergeld) oder Mittel eines Fördervereins. Wichtig ist nur, dass alle Förderungen zusammen die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Anzugeben sind dabei nur Förderungen, die du nicht zurückzahlen musst. Streckt der Förderverein das Geld nur vor, ist das keine Förderung im Sinne des Antrags.

Der Förderverein kann auch direkt das Geld bekommen. Im Formular lässt sich sein Konto als Auszahlungskonto eintragen. Du musst dann angeben, dass der Kontoinhaber von dir abweicht.

Die Rechnung darf außerdem auf einen anderen Namen laufen. Kaufen die Großeltern das Gerät, ist das kein Ausschlussgrund. Nötig sind dann die Originalrechnung und ein Nachweis, dass du den vollständigen Kaufpreis gezahlt hast, zum Beispiel ein Kontoauszug über deine Überweisung an den Rechnungsempfänger. Das Gerät muss deinem Kind zur Verfügung stehen.

Bleibt der Leihgeräte-Pool der Schule, falls vorhanden.

Quelle: KM Bayern, Gerätebeschaffung https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/schulleitungen-steuerungsgruppen/geraetebeschaffung (Stand 06.07.2026) und KM Bayern, Förderantrag https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/foerderantrag (Stand 22.07.2026)

Nachverfolgung & Support

Erster Kontakt ist immer die Schule (Status, Rückfragen, Nachbesserung), nur wenn da alles positiv ist, Support Hotline kontaktieren.

Support zum Förderantragsverfahren:
E-Mail: support@dsdz.bayern.de
Hotline: 089 660 677 079
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr. Am Wochenende ist die Hotline nicht besetzt.
Halte deine Vorgangsnummer bereit, sie steht in der Bestätigungsmail.

Quelle: Formularserver DSdZ (Startseite)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmuk/stmuk/digitale_schule_foerderantrag/index

FAQ

Förderfähig sind nur Schülerinnen und Schüler, die in einer 1:1 Ausstattungsklasse an einer Schule teilnehmen, die offiziell bei „Digitale Schule der Zukunft“ mitmacht. Ob das auf die Klasse deines Kindes zutrifft, erfährst du direkt bei der Schule. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Kindern die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schüler diese selbst. Das Gerät muss im gültigen Förderzeitraum und nach Freigabe durch die Schule gekauft worden sein, alles davor ist nicht förderfähig.

Gefördert wird das mobile Endgerät (Tablet, Laptop, Convertible) inklusive der von der Schule verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten wie Tastatur und/oder Stift. Nicht förderfähig sind typisches Zubehör wie Hülle, Schutzfolie, Tasche, Versicherung, Einrichtungskosten, Garantieverlängerung oder Zusatzsoftware, diese Posten dürfen im Feld „Endpreis“ nicht enthalten sein. Wenn alles auf einer Rechnung steht, muss der förderfähige Anteil klar erkennbar sein, z. B. durch getrennte Positionen oder eine zusätzliche Händlerbestätigung mit Einzelpreisen.

Das Gerät muss im offiziellen Förderzeitraum gekauft werden, also nachdem die Teilnahme der Schule bestätigt wurde. Geräte, die vor diesem Zeitpunkt angeschafft wurden, sind grundsätzlich nicht förderfähig. Der Förderantrag muss spätestens 9 Monate nach Beschaffung des Endgeräts online gestellt werden. Verlässt dein Kind die Schule, muss der Antrag spätestens 2 Monate nach Schulwechsel gestellt sein. Schulen dürfen zusätzlich eigene (kürzere) Fristen setzen, um die Bearbeitung zu bündeln, diese stehen meist in Elternbriefen oder auf der Schulwebsite.

Der Antrag wird über www.dsdz.bayern.de online ausgefüllt. Du gibst Schul- und Schülerinformationen ein, trägst Modell, Endpreis und Kaufdatum ein und lädst die Belege hoch. Der Antrag steht danach als PDF zur Verfügung und wird zusätzlich per Mail verschickt.
Anschließend prüft die Schule den Antrag und leitet ihn an das Landesamt für Schule (LAS) weiter. Nach positiver Prüfung erhältst du einen Förderbescheid, danach wird der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen. Die Dauer hängt von Schule und dem LAS ab.
Wenn länger nichts passiert: zuerst bei der Schule nachfragen, dann bei der Support-Hotline der Digitalen Schule.

Typische Ablehnungsgründe sind: fehlende oder falsche Belege, ein Gerät, das die technischen Mindestkriterien der Schule nicht erfüllt, ein zu spät gestellter Antrag nach Ablauf der Neun-Monats-Frist, ein Endpreis mit nicht förderfähigen Kosten oder ein Kauf außerhalb des Förderzeitraums. In vielen Fällen kannst du nach Rücksprache mit der Schule nachbessern, etwa mit einer korrigierten Rechnung, und den Antrag erneut einreichen.

Kombinieren ist möglich. Mittel von Förderverein, Stiftung, Kommune oder Sozialhilfeträger darfst du zusätzlich einsetzen. Die Grenze: Alle Förderungen zusammen dürfen die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Liegen sie darüber, wird der staatliche Zuschuss entsprechend gekürzt. Anzugeben sind nur Förderungen, die du nicht zurückzahlen musst.

Die Förderung entlastet, deckt aber selten den kompletten Preis. Schulen sollen einen Pool an Leihgeräten bereithalten, etwa für Familien, die kein eigenes Gerät anschaffen können oder wollen. Zusätzliche Zuschüsse über SGB II, den Förderverein oder Stiftungen sind möglich, solange alle Förderungen zusammen die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Auch Ratenzahlung ist förderfähig, dabei muss bei Antragstellung mindestens der Zuschussbetrag gezahlt sein.

Beim Schulwechsel darf das Gerät behalten werden, und die Förderung wird nicht zurückgefordert. Ist das Gerät zum Zeitpunkt des Wechsels schon gekauft, muss der Antrag spätestens zwei Monate nach dem Verlassen der Schule gestellt sein.

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