Illustration mit Tablet, Laptop und Smartboard zum Thema "Foerderantrag Digitale Schule"

Förderantrag Digitale Schule Bayern

Gut zu wissen

Als ich meinen Förderantrag für die Digitale Schule der Zukunft gestellt habe, war ich positiv überrascht, wie unkompliziert vieles ablief. Über das Portal www.dsdz.bayern.de konnte ich die Daten Schritt für Schritt eingeben und den Antrag direkt absenden. Gleichzeitig gab es ein paar Punkte, auf die ich besonders achten musste: Zum Beispiel darf das Gerät erst nach dem offiziellen Hinweis der Schule gekauft werden, sonst ist es nicht förderfähig. Auch wenn Stift und Tastatur verpflichtend sind, wird tatsächlich nur das iPad selbst bezuschusst – Zubehör oder Versicherungen muss man also selbst tragen. Wichtig war außerdem, dass auf der Rechnung der Preis für das iPad separat ausgewiesen war, damit es keine Missverständnisse gibt. Die Frist von neun Monaten nach dem Kauf sollte man ebenfalls im Blick behalten. Mit etwas Vorbereitung war der Antrag aber gut machbar und hat sich definitiv gelohnt.

Digitale Schule der Zukunft – Förderantrag ausfüllen

Vorbereitung vor dem Antrag

Warten Sie auf den offiziellen Hinweis Ihrer Schule, dass der Beschaffungszeitraum eröffnet wurde. Geräte, die vorher gekauft werden, sind nicht förderfähig.
Nach dem Kauf des mobilen Endgeräts (Tablet, Laptop, Convertible): Bewahren Sie Belege digital auf – also als PDF, JPG/JPEG oder PNG.
Achten Sie darauf, dass auf der Rechnung und dem Zahlungsbeleg folgende Angaben klar erkennbar sind: Auftraggeber, Empfänger, Betrag und Verwendungszweck bzw. Rechnungsnummer. Nicht förderfähiges Zubehör sollte entweder einzeln ausgewiesen oder mit einer Bestätigung des Händlers nachträglich differenziert werden.

Online-Antrag ausfüllen

Rufen Sie den Formularserver unter www.dsdz.bayern.de auf. Wenn JavaScript deaktiviert ist, aktivieren Sie es zur besseren Nutzung.
Im Startbildschirm des Formularservers:
1. Wählen Sie die Schule Ihres Kindes aus.
2. Geben Sie Daten des Kindes sowie der erziehungsberechtigten Person ein (Name, Jahrgangsstufe, etc.).
3. Fügen Sie Modell, Endpreis, Kaufdatum hinzu.
4. Laden Sie alle Belege hoch.
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten anschließend den ausgefüllten Antrag per E-Mail als Nachweis.
Achten Sie darauf, dass Sie später nicht nur einen Entwurf, sondern einen echten Antrag erhalten (kein diagonaler „Entwurf“-Schriftzug).

Einreichung beim Schulträger

Nach dem Absenden des Formulars dürfen Sie den Antrag nicht vergessen: Speichern oder drucken Sie ihn für Ihre Unterlagen.
Die Schule übernimmt die Prüfung und übermittelt den Antrag digital an das Landesamt für Schule (LAS).
In manchen Fällen verlangt die Schule zusätzlich eine Ausdruck‑ oder Unterschriftenversion zur Abgabe im Sekretariat – klären Sie das mit Ihrer Schule.

Prüfung und Bewilligung

Die Schule prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Mögliche Ablehnungsgründe: fehlende oder falsche Belege, nicht förderfähiges Gerät oder zu spät eingereicht (mehr als 9 Monate nach Kauf). mebis Magazin
Wenn alles stimmt, geht der Antrag ans LAS, das einen Förderbescheid erstellt. Dieser wird per E‑Mail zugestellt. Danach erfolgt die Auszahlung auf das angegebene Konto.

Nachverfolgung & Support

Wenn Sie keine Zahlung erhalten haben, wenden Sie sich zuerst an die Schule. Ist der Antrag dort bereits positiv geprüft, kontaktieren Sie die Support-Hotline:
E-Mail: support@dsdz.bayern.de
Hotline: 089 6606 7707 9,
Mo–Fr 6–22 Uhr, Sa 10–18 Uhr
Bayerisches Kultusministerium

Wichtige Hinweise & Besonderheiten

Fristen einhalten: Antrag spätestens 9 Monate nach Gerätekauf stellen; bei Schulverlassen zwei Monate nach Austritt.
Fördersumme: Maximal 350 € pro Gerät. Kosten unter 350 € werden entsprechend abgedeckt. Mehrere Förderungen (z. B. durch Förderverein) dürfen zusammen den Gerätekaufpreis nicht übersteigen.
Technische Mindestkriterien gelten – etwa bei iPads: Generation ≥ 9, Speicher ≥ 64 GB, MDM-Verwaltung, Eingabestift. Zubehör wie Versicherung, Hülle etc. ist optional und nicht förderfähig.
Keine papierhafte Einreichung beim LAS – erfolgt ausschließlich digital! johann-rieder-realschule.ders-wassertruedingen.de
Nicht zu früh kaufen – der offizielle Hinweis der Schule ist entscheidend für Förderfähigkeit.
Eltern mit niedrigem Einkommen, ggf. berechtigt auf zusätzliche Unterstützung oder Leihgeräte. Ansprechpartner je nach Schule.

Quellen:
Förderantrag: km.bayern.de/…/erziehungsberechtigte/foerderantrag
Geräteanschaffung: km.bayern.de/…/schulleitungen-steuerungsgruppen/geraetebeschaffung

FAQ

Förderfähig sind nur Schülerinnen und Schüler, die in einer 1:1 Ausstattungsklasse an einer Schule teilnehmen, die offiziell bei „Digitale Schule der Zukunft“ mitmacht. Ob das auf die Klasse deines Kindes zutrifft, erfährst du direkt bei der Schule. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Kindern die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schüler:innen diese selbst. Das Gerät muss im gültigen Förderzeitraum und nach Freigabe durch die Schule gekauft worden sein – alles davor ist nicht förderfähig.

Gefördert wird das mobile Endgerät (Tablet, Laptop, Convertible) inklusive der von der Schule verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten wie Tastatur und/oder Stift. Nicht förderfähig sind typisches Zubehör wie Hülle, Schutzfolie, Tasche, Versicherung, Einrichtungskosten, Garantieverlängerung oder Zusatzsoftware – diese Posten dürfen im Feld „Endpreis“ nicht enthalten sein. Wenn alles auf einer Rechnung steht, muss der förderfähige Anteil klar erkennbar sein, z. B. durch getrennte Positionen oder eine zusätzliche Händlerbestätigung mit Einzelpreisen.

Das Gerät muss im offiziellen Förderzeitraum gekauft werden, also nachdem die Teilnahme der Schule bestätigt wurde. Geräte, die vor diesem Zeitpunkt angeschafft wurden, sind grundsätzlich nicht förderfähig. Der Förderantrag muss spätestens 9 Monate nach Beschaffung des Endgeräts online gestellt werden. Verlässt dein Kind die Schule, muss der Antrag spätestens 2 Monate nach Schulwechsel gestellt sein. Schulen dürfen zusätzlich eigene (kürzere) Fristen setzen, um die Bearbeitung zu bündeln – diese stehen meist in Elternbriefen oder auf der Schulwebsite.

Der Antrag wird über www.dsdz.bayern.de online ausgefüllt. Du gibst Schul- und Schülerinformationen ein, trägst Modell, Endpreis und Kaufdatum ein und lädst die Belege hoch. Der Antrag steht danach als PDF zur Verfügung und wird zusätzlich per Mail verschickt.
Anschließend prüft die Schule den Antrag und leitet ihn an das Landesamt für Schule (LAS) weiter. Nach positiver Prüfung erhältst du einen Förderbescheid, danach wird der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen. Die Dauer hängt von Schule und dem LAS ab.
Wenn länger nichts passiert: zuerst bei der Schule nachfragen, dann bei der Support-Hotline der Digitalen Schule.

Typische Ablehnungsgründe sind:
fehlende oder falsche Belege
– Gerät erfüllt die technischen Mindestkriterien der Schule nicht
– Antrag wurde zu spät gestellt (nach Ablauf der 9-Monats-Frist)
– Endpreis enthält nicht förderfähige Kosten oder der Gerätekauf liegt außerhalb des Förderzeitraums.
In vielen Fällen kannst du nach Rücksprache mit der Schule nachbessern (z. B. korrigierte Rechnung, ergänzte Nachweise) und den Antrag erneut einreichen.

Die Förderung entlastet, deckt aber selten den kompletten Preis.
1. Schulen sollen einen Pool an Leihgeräten bereithalten, z. B. für Familien, die kein eigenes Gerät anschaffen können oder wollen.
2. Zusätzliche Zuschüsse, etwa über SGB II, den Förderverein oder Stiftungen, sind grundsätzlich möglich. Wichtig ist nur: Alle Förderungen zusammen dürfen die förderfähigen Gesamtkosten (Gerät inkl. verbindlicher Ausstattungskomponenten) nicht übersteigen – sonst wird der staatliche Zuschuss entsprechend gekürzt.

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