Illustration mit Tablet, Laptop und Smartboard zum Thema "Foerderantrag Digitale Schule"

Förderantrag „Digitale Schule der Zukunft“ (Bayern): Anleitung 2026

Du willst den Förderantrag für die „Digitale Schule der Zukunft“ in Bayern stellen und vermeiden, dass er wegen Kleinigkeiten abgelehnt wird? Hier bekommst du die wichtigsten Punkte.

TL;DR / Erfüllst du die Voraussetzungen?

Quick-Check:
Wenn du nur das hier liest, reicht’s für 80% der Fehlervermeidung.

  • Dein Kind ist in einer 1:1-Ausstattungsklasse im Programm „Digitale Schule der Zukunft“ (DSdZ).
  • Die Schule hat euch den Bewilligungs-/Förderzeitraum genannt (ab wann ein Kauf förderfähig ist).
  • Das Gerät wird erst danach gekauft (Käufe davor werden nicht gefördert).
  • Du hast den Kaufbeleg digital (PDF/JPG/PNG) und könnt ihn hochladen.
  • Der Antrag wird spätestens 9 Monate nach Kauf gestellt (bei Schulwechsel/Schulverlassen: 2 Monate).

Hinweis: Entscheidend sind immer die Vorgaben deiner Schule (Gerätekriterien, Abgabefristen, Ablauf). Die offiziellen Regeln sind unten verlinkt.

Update-Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich 2025 erstellt und zuletzt am 08.02.2026 inhaltlich geprüft und überarbeitet.

Was wird gefördert und was nicht?

Gefördert wird ein mobiles Endgerät (Tablet, Laptop/Notebook oder Convertible) inklusive der von der Schule verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten (z. B. Tastatur und/oder Stift).
Eine erste Übersicht findest du hier: Digitale Schule – Tablets & 2-in-1 Geräte für die Schule (Vergleich 2026)

Förderfähig (wichtig: Endpreis korrekt angeben)

Maximaler Zuschuss: 350 € pro Gerät. Wenn Gerät + verpflichtende Komponenten zusammen weniger kosten, ist die Förderung auf den Rechnungsbetrag begrenzt.

Nicht förderfähig (typische Stolperfallen)

Nicht zuwendungsfähiges Zubehör und Nebenleistungen dürfen nicht im „Endpreis“ enthalten sein, separat ausgewiesen sein muss z. B.:

  • Schutzfolie, Hülle, Tasche
  • Versicherung
  • Einrichtungskosten
  • Garantieverlängerung
  • Zusatzsoftware

Mini-Regel zur Rechnung

  • Stehen nicht förderfähige Posten auf der Rechnung, musst du den Endpreis kürzen, sodass nur noch förderfähige Kosten übrig bleiben.
  • Sind die Einzelpreise nicht erkennbar, brauchst du entweder
  • 1) eine korrigierte Rechnung oder
  • 2) eine Händlerbestätigung, aus der die Einzelpreise der förderfähigen Bestandteile hervorgehen.

Technische Mindestkriterien + Schulvorgaben

Gefördert werden nur Geräte, die alle Kriterien erfüllen. Entscheidend sind am Ende die zwingend erforderlichen Mindestkriterien + die Vorgaben der Schule. Typische Schulvorgaben hängen oft an unterschiedlichen Voraussetzungen der Schulen selbst.

Quelle: KM Bayern Gerätebeschaffung (Stand 27.11.2025)
https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/schulleitungen-steuerungsgruppen/geraetebeschaffung

Zwingend (für alle Geräte)

Das Gerät muss entweder

  • ein Neugerät mit mindestens 10 Zoll Bildschirmgröße sein oder
  • ein Refurbished-Gerät (mind. 10 Zoll) von gewerblichen Händlern mit mindestens 1 Jahr Garantie.

Smartphones/Mobilfunktelefone sind nicht förderfähig.

Quelle: Gesetze Bayern / Zwingende technische Mindestkriterien (VV)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_3_K_14543-12

Schulvorgaben (können zusätzlich gelten)

Viele Schulen definieren darüber hinaus eigene Mindestkriterien, z. B.:

  • Betriebssystem (iPadOS/Windows/ChromeOS) + Version
  • Speicher, Akkulaufzeit, Robustheit
  • Kompatibilität mit MDM (Gerätemanagement)
  • verpflichtender Stift/Tastatur (schulspezifisch!)

Wichtig: Aussagen wie „iPad Gen X“ oder „128 GB“ sind meist Schulvorgaben, nicht automatisch bayernweit verpflichtend.

Quelle: (Hintergrund/Leitfaden): mebis – Technische Mindestkriterien definieren https://mebis.bycs.de/digitale-schule-der-zukunft/leitfaden/rahmenbedingungen/technische-mindestkriterien-fuer-die-mobilen-endgeraete-definieren

DSdZ Förderantrag stellen: Schritt-für-Schritt (Online-Formular)

Eine begleitende Anleitung findest du auch unter: mebis Magazin

Schritt 1: Kauftermin mit der Schule klären (Pflicht)

  • Frag bei der Schule nach, ab wann der Kauf förderfähig ist! (Bewilligungszeitraum)
  • Frag nach den Gerätekriterien (und ob Stift/Tastatur verbindlich sind).
  • Kauf erst, wenn die Schule den Zeitraum offiziell bestätigt hat, vorher gekaufte Geräte sind nicht förderfähig.

Im Normalfall bieten die Schulen Informationsveranstaltungen an, um genau diese Punkte klar zu kommunizieren.

Schritt 2: Nach dem Kauf Belege digital vorbereiten

  • Kaufbeleg (Rechnung oder Kassenzettel) des mobilen Endgeräts (Tablet, Laptop, Convertible) als PDF/JPG/JPEG/PNG aufbewahren
  • Achte darauf, dass auf der Rechnung und dem Zahlungsbeleg folgende Angaben klar erkennbar sind: Auftraggeber, Empfänger, Betrag und Verwendungszweck bzw. Rechnungsnummer
  • Wenn die Rechnung gemischt ist (nicht förderfähiges Zubehör) und nicht eindeutig ausgewiesen, besorge eine korrigierte Rechnung oder Händlerbestätigung (siehe oben)

Schritt 3: Online-Formular ausfüllen

  • Rufe das Formular über den Formularserver unter
    www.dsdz.bayern.de auf und öffne es.
    Wenn JavaScript deaktiviert ist, musst du es evtl. zur besseren Nutzung aktivieren.
  • Angaben im Formular eintragen:
  • 1. Wähle die richtige Schule des Kindes aus.
  • 2. Gebe die Daten des Kindes sowie der erziehungsberechtigten Person ein (Name, Jahrgangsstufe, etc.).
  • 3. Füge Modell, Endpreis und Kaufdatum hinzu.
  • 4. Kontoverbindung (IBAN) angeben.
  • Kaufbeleg hochladen.
  • Gebe eine E-Mail-Adresse an. Du erhälst anschließend den ausgefüllten Antrag per E-Mail als Nachweis.
  • Absenden (erst dann ist der Antrag gestellt).

Hinweis: Achte darauf, dass Du später nicht nur einen Entwurf, sondern einen echten Antrag erhälst (kein diagonaler „Entwurf“-Schriftzug).

Schritt 4: E-Mail Bestätigung sichern

Nach dem Absenden bekommst du das ausgefüllte Antragsformular per E‑Mail als Nachweis (speichern oder drucken für deine Unterlagen).

Einreichung bei der Schule: digital oder Papier?

Du füllst den Antrag online aus. Eingereicht werden der Antrag und die Belege bei der Schule. In manchen Fällen verlangt die Schule zusätzlich eine Ausdruck‑ oder Unterschriftenversion zur Abgabe im Sekretariat.

Prüfung und Bewilligung

Die Schule übernimmt die Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit.
Wenn alles stimmt, geht der Antrag ans LAS (Landesamt für Schule), das einen Förderbescheid erstellt. Dieser wird per E‑Mail zugestellt. Danach erfolgt die Auszahlung auf das angegebene Konto.

Quelle (Ablauf): KM Bayern Förderantrag (Stand 13.01.2026)
https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/foerderantrag

Wichtige Hinweise & Besonderheiten

Hier noch ein paar Punkte zusammengefasst:
– Ablehnungsgründe übersichtlich zusammengefasst.
– Mehrere Förderungen (z. B. durch Förderverein) dürfen zusammen den Gerätekaufpreis nicht übersteigen.
– Eltern mit niedrigem Einkommen, sind ggf. berechtigt auf zusätzliche Unterstützung oder Leihgeräte.
– Nicht zu früh kaufen, der offizielle Hinweis der Schule ist entscheidend für die Förderfähigkeit.
– Nicht zu spät einreichen, sonst ist die Förderung weg.
Bestätigungsmail prüfen und ablegen.
Belege aufbewahren.

Fristen: 9 Monate oder 2 bei Schulwechsel

Antrag nicht „irgendwann“, sondern am Besten sobald wie möglich, spätestens zum Ende der Frist, aber noch innerhalb! Auch ggf. eine kürzere Schulfrist beachten.

  • Spätestens 9 Monate nach Beschaffung einreichen.
  • Bei Schulwechsel/Schulverlassen: spätestens 2 Monate nach Verlassen der Schule.
  • Schulen dürfen zusätzliche (frühere) Abgabefristen setzen.
  • Für jedes Gerät (auch Geschwister) muss ein eigener Antrag gestellt werden.

Wenn du keine Bestätigungsmail bekommst

  • Prüfe, ob du wirklich auf „Absenden“ geklickt hast.
  • Bei Handy/Tablet kann der Button fehlen → ggf. Desktopansicht aktivieren.
  • Spam-Ordner prüfen.

Häufige Ablehnungsgründe

Problem

Warum passiert’s?

Lösung

Gerät vor Freigabe gekauft

falscher Bewilligungszeitraum

Kaufdatum vorher mit der Schule abgleichen

Endpreis falsch

nicht förderfähiges Zubehör / Services drin

Endpreis ohne Hülle / Versicherung / Software angeben

Belege fehlen / falsch

Upload unvollständig oder unklar

Kaufbeleg + ggf. Händlerbestätigung nachreichen

Gerät erfüllt Kriterien nicht

Schulvorgaben / Mindestkriterien verfehlt

Kriterienliste der Schule vor Kauf prüfen

Frist verpasst

9 Monate / 2 Monate ignoriert

Reminder setzen + Schulfrist beachten


Ein gutes Gerät zum Einstieg ist das iPad 11 (A16), näheres findest du unter Apple iPad (A16) 2025 – Wie gut ist das Tablet für Schule und kreative Arbeit?

Belege aufbewahren

Belege müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.

Unterstützung bei finanziellen Engpässen

Wenn der Eigenanteil schwer zu stemmen ist, gibt es laut KM Bayern mehrere mögliche Lösungen vor Ort, z. B.:

  • Ratenzahlungsmodelle
  • Kombination mit anderen Leistungen (z. B. SGB II) oder Unterstützungen (z. B. Förderverein)
  • Leihgeräte-Pool der Schule (falls vorhanden)

Quelle: KM Bayern Gerätebeschaffung (Stand 27.11.2025)
https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/schulleitungen-steuerungsgruppen/geraetebeschaffung

Nachverfolgung & Support

Erster Kontakt ist immer die Schule (Status, Rückfragen, Nachbesserung), nur wenn da alles positiv ist, Support Hotline kontaktieren.

Support (DSdZ Förderantragsverfahren):
E-Mail: support@dsdz.bayern.de
Hotline: 089 660 677 079
Zeiten: Mo–Fr 06:00–22:00, Sa 10:00–18:00

Quelle: Formularserver DSdZ (Startseite)
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmuk/stmuk/digitale_schule_foerderantrag/index

FAQ

Förderfähig sind nur Schülerinnen und Schüler, die in einer 1:1 Ausstattungsklasse an einer Schule teilnehmen, die offiziell bei „Digitale Schule der Zukunft“ mitmacht. Ob das auf die Klasse deines Kindes zutrifft, erfährst du direkt bei der Schule. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Kindern die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schüler diese selbst. Das Gerät muss im gültigen Förderzeitraum und nach Freigabe durch die Schule gekauft worden sein – alles davor ist nicht förderfähig.

Gefördert wird das mobile Endgerät (Tablet, Laptop, Convertible) inklusive der von der Schule verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten wie Tastatur und/oder Stift. Nicht förderfähig sind typisches Zubehör wie Hülle, Schutzfolie, Tasche, Versicherung, Einrichtungskosten, Garantieverlängerung oder Zusatzsoftware – diese Posten dürfen im Feld „Endpreis“ nicht enthalten sein. Wenn alles auf einer Rechnung steht, muss der förderfähige Anteil klar erkennbar sein, z. B. durch getrennte Positionen oder eine zusätzliche Händlerbestätigung mit Einzelpreisen.

Das Gerät muss im offiziellen Förderzeitraum gekauft werden, also nachdem die Teilnahme der Schule bestätigt wurde. Geräte, die vor diesem Zeitpunkt angeschafft wurden, sind grundsätzlich nicht förderfähig. Der Förderantrag muss spätestens 9 Monate nach Beschaffung des Endgeräts online gestellt werden. Verlässt dein Kind die Schule, muss der Antrag spätestens 2 Monate nach Schulwechsel gestellt sein. Schulen dürfen zusätzlich eigene (kürzere) Fristen setzen, um die Bearbeitung zu bündeln – diese stehen meist in Elternbriefen oder auf der Schulwebsite.

Der Antrag wird über www.dsdz.bayern.de online ausgefüllt. Du gibst Schul- und Schülerinformationen ein, trägst Modell, Endpreis und Kaufdatum ein und lädst die Belege hoch. Der Antrag steht danach als PDF zur Verfügung und wird zusätzlich per Mail verschickt.
Anschließend prüft die Schule den Antrag und leitet ihn an das Landesamt für Schule (LAS) weiter. Nach positiver Prüfung erhältst du einen Förderbescheid, danach wird der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen. Die Dauer hängt von Schule und dem LAS ab.
Wenn länger nichts passiert: zuerst bei der Schule nachfragen, dann bei der Support-Hotline der Digitalen Schule.

Typische Ablehnungsgründe sind:
fehlende oder falsche Belege
– Gerät erfüllt die technischen Mindestkriterien der Schule nicht
– Antrag wurde zu spät gestellt (nach Ablauf der 9-Monats-Frist)
– Endpreis enthält nicht förderfähige Kosten oder der Gerätekauf liegt außerhalb des Förderzeitraums.
In vielen Fällen kannst du nach Rücksprache mit der Schule nachbessern (z. B. korrigierte Rechnung, ergänzte Nachweise) und den Antrag erneut einreichen.

Die Förderung entlastet, deckt aber selten den kompletten Preis.
1. Schulen sollen einen Pool an Leihgeräten bereithalten, z. B. für Familien, die kein eigenes Gerät anschaffen können oder wollen.
2. Zusätzliche Zuschüsse, etwa über SGB II, den Förderverein oder Stiftungen, sind grundsätzlich möglich. Wichtig ist nur: Alle Förderungen zusammen dürfen die förderfähigen Gesamtkosten (Gerät inkl. verbindlicher Ausstattungskomponenten) nicht übersteigen – sonst wird der staatliche Zuschuss entsprechend gekürzt.

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